Rehabilitation und Nachsorge

Rehabilitation

Nach abgeschlossener Therapie gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Genesung zu unterstützen und so schneller in den gewohnten Alltag zurück zu kehren. Die gesetzlichen Krankenversicherungen und/oder die Rentenversicherungen übernehmen einige Leistungen.

Wenn nach Abschluss der Behandlung noch akute gesundheitliche Probleme bestehen, kann eine Anschlussheilbehandlung (AHB) erfolgen. Die Rehabilitierungsmaßnahme kann stationär in einer spezialisierten Reha-Klinik oder ambulant in einem Zentrum stattfinden, welches jedoch ähnliche Leistungen wie eine Rehabilitationsklinik anbieten sollte und entsprechende Zulassungen besitzt.

Ist die anschließende häusliche Versorgung nicht gewährleistet oder stehen andere soziale Fragen im Raum, so hilft der Kliniksozialdienst, bei Bedarf auch bei Antragsstellungen.

Nachsorge

Nach einer Krebsbehandlung sind regelmäßige Kontrolluntersuchungen nach festem Schema durch den behandelnden Arzt bzw. niedergelassenen Gynäkologen wichtig, um die Heilung zu dokumentieren oder Folgen und ein Wiederauftreten der Erkrankung (Rezidiv) zu erkennen.

Wichtig ist es, dem Arzt von neu aufgetretenen Beschwerden zu berichten, auch wenn kein direkter Zusammenhang mit dem Mammakarzinom erkennbar ist. Für diese Nachsorgeuntersuchungen gibt es standardisierte Pläne und Nachsorgepässe, in denen die Kontrolltermine und Untersuchungsmethoden genau aufgelistet sind.

Jede Patientin erhält bei der Entlassung alle wichtigen Befunden und Ergebnisse der Behandlung sowie das Nachsorgeschema mit. Durch diese persönlichen Informationen ist jeder weiterbehandelnde Arzt immer über die Erkrankung und den Verlauf informiert. Doppeluntersuchungen und die damit verbundenen Kosten sowie unnötige Belastungen für die Patientin können so vermieden werden.

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