Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen können nicht vor dem Ausbruch einer Erkrankung schützen, doch auch beim Prostatakarzinom gilt: „je früher die Erkennung, umso besser die Heilungschancen“.

Nach neuester Leitlinien-Empfehlung zur Diagnostik und Therapie des Prostatakarzinoms aus dem Jahr 2009 sollte jeder Mann ab seinem 40. Lebensjahr die Möglichkeit der Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen ab dem 50. Lebensjahr bezahlt (inkl. Erfragen der bisherigen Krankengeschichte, Untersuchung der Geschlechtsorgane und Abtasten der Lymphknoten).

Eine PSA-Wert-Bestimmung wird nur bei Verdacht auf ein Prostatakarzinom von der Kasse übernommen. Die meisten Ärzte bieten daher die Wertermittlung als sogenannte IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) an. Ob die Bestimmung des PSA-Wertes notwendig ist, sollte mit dem Arzt Ihres Vertrauens persönlich besprochen werden.

Im Falle eines erhöhten PSA-Wertes sollte eine erweiterte urologische Untersuchung, gegebenenfalls eine Probeentnahme (Biopsie) aus der Prostata erfolgen. Bei normalen PSA-Werten ist eine erneute Bestimmung des PSA-Wertes frühestens in einem Jahr ausreichend.

Untersuchungen zur Früherkennung

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Hausanschrift: Hospitalstraße 45 - 53840 Troisdorf
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